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Die zuständigen Wiener Bezirke stehen in regelmäßigem Austausch mit den Wiener Linien und der Magistratsabteilung 18 (Stadtentwicklung und Stadtplanung). In diesen Gesprächen wird u. a. versucht, aus Sicht der Anrainerinnen und Anrainer sowie der Eigentümerinnen und Eigentümer wichtige Punkte festzuhalten. Danach schließt die MA 18 die generellen Planungen ab und übergibt das Projekt bei einem „Audit“ an die Wiener Linien – die Wiener Linien sind ab diesem Zeitpunkt federführend für das Projekt zuständig.

Die Bezirksvorstehung kann bei diesem „Audit“ erneut die Anliegen vorbringen und ersuchen, dass diese in das Protokoll aufgenommen werden.

Für die Bezirksvorstehung können hinsichtlich der weiteren Planungen insbesondere folgende Punkte von Bedeutung sein:

  • Baumfällungen;
  • Verkehrslösungen während der Bauzeit;
  • Kommunikation mit den Wirtschaftstreibenden,
  • Abstimmung mit der Bezirksvorstehung betreffend Situierung von Lüftungsschächten;
  • Information der Eigentümer;
  • Rechtzeitige Einbindung der Bezirksvorstehung in die weiteren Planungen der Oberflächengestaltung sowie
  • Laufende und rechtzeitige Information der Anrainerinnen und Anrainer über anstehende Bauphasen.

Monitoring / Kontaktperson während der Bauzeit?

Was muss ich tun / an wen kann ich mich wenden, wenn ich Sorgen habe?

Grundsätzlich gibt es für jeden Bauabschnitt einen Ombudsmann bzw. eine Ombudsfrau, der/die für die Anliegen der Anrainerinnen und Eigentümerinnen vor Ort im Baubüro und telefonisch erreichbar ist. Die Ombudsleute sind Technikerinnen der Wiener Linien und in die Arbeiten vor Ort eingebunden. Dadurch sind sie eine wichtige und bewährte Schnittstelle zwischen Bauprojekt und Bewohnerlnnen: Sie haben ein offenes Ohr, informieren aus erster Hand und versuchen gemeinsam Lösungen zu finden.

Während der gesamten Bauzeit hat jeder Bauabschnitt einen technischen Leiter der Wiener Linien. ln seiner Verantwortung liegt selbstverständlich auch die Sicherheit. Sollte sich im Zuge der Bautätigkeit zeigen, dass weitere Sicherungsmaßnahmen an den darüberliegenden Häusern notwendig sind, werden diese natürlich sofort durch die Wiener Linien ergriffen. Falls Anrainer sich während des Baus Sorgen bzw. Risse oder ähnliches entdecken, können sie sich umgehend an die zuständigen Ombudsleute wenden. Seitens der Wiener Linien wird dann sofort reagiert und der Sachverhalt geprüft.

Warum finden Statikprüfungen statt? Was wird dabei geprüft?

Die Wiener Linien müssen vor Baubeginn nachweisen, dass die Fundamente aller Häuser im Bereich der Trasse (je nach Tiefe ca. 30 Meter links und rechts der künftigen Tunnel) den aktuellen Normen und Standards entsprechen.

Bei Neubauten sind Informationen zum Fundament im Bauakt vermerkt. Anders verhält es sich bei Gebäuden, die vor dem zweiten Weltkrieg oder in der unmittelbaren Nachkriegszeit errichtet wurden. Hier sind meist gar keine oder nur unzureichende Unterlagen vorhanden. Darüber hinaus wurden die geltenden Normen unlängst geändert und an den aktuellen Stand der Bautechnik angepasst.

Um einen sicheren und reibungslosen Bauablauf sicherstellen zu können, müssen deshalb Bauart, Tiefe und Zustand der Fundamente vor Beginn des U-Bahnbaus erhoben werden. Auf Basis dieser Informationen wird die Statik des Gebäudes nachberechnet. Sollte sie nicht den aktuellen Standards entsprechen, wird das Fundament auf Kosten der Wiener Linien nachgebessert. Das ist nicht nur eine wichtige Investition in die Sicherheit, sondern geht auch mit einer nachhaltigen Substanzverbesserung des jeweiligen Gebäudes einher.

Wie sehen Fundamentverbesserungen aus?

Die Fundamente müssen vor der Untertunnelung den aktuellen Standards und Normen entsprechen. Ist dem nicht der Fall, wird je nach Zustand und Art des Fundaments z. B. eine Fundamentplatte hergestellt oder das bestehende Fundament vertieft oder verbreitert. Diese wichtigen Vorarbeiten gehören zu den ersten Baumaßnamen.

Die Arbeiten finden vom Keller aus statt. Da die Keller dafür leer sein müssen, werden während der Fundamentverbesserung Ausweichquartiere (Container, leerstehende Räume) in der unmittelbaren Umgebung bereitgestellt. Durch die Wiener Linien beauftragte Firmen werden die gelagerten Gegenstände im Beisein der Besitzerinnen sachgerecht umlagern und nach Fertigstellung der Arbeiten wieder in den Keller bringen. Die Besitzerinnen werden darüber zeitgerecht informiert.

Wie komme ich zum Gutachten? Darf ich es auch haben?

Nach Abschluss des gesamten Hausgutachtens kann eine Kopie über die zuständigen Ombudsleute angefordert werden. Noch nicht abgeschlossene Hausgutachten können nicht weitergeben werden. Es besteht aber die Möglichkeit vor Ort in der Baukanzlei Einsicht in den aktuellen Stand (z. B. Statikuntersuchung) zu nehmen.

Hausgutachten bestehen aus dem Ergebnis der Fundamentuntersuchung, dem Protokoll der Begehung der allgemeinen Hausflächen und dem Protokoll der Begehung jeder Wohnung und jedes Zimmers.

Wann und wie findet die Begehung der Wohneinheiten statt?

Die Begehung findet möglichst zeitnah zur tatsächlichen Untertunnelung statt. Je nach Bauabschnitt werden diese Begehungen deshalb auch unterschiedlich stattfinden.

Die Terminvereinbarung erfolgt über den durch die Wr. Linien beauftragten Gutachter in Absprache mit den Nutzerinnen der Wohnung. Sollten Eigentümerinnen einer vermieteten Wohnung bei der Begehung dabei sein wollen, sollten diese Ihre Mieterinnen darüber in Kenntnis setzen.

Selbstverständlich steht es frei, ebenfalls einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Dieser ist aber vom Auftraggeber und nicht den Wiener Linien zu bezahlen.

Wo kann ich die diesbezügliche Dokumentation dazu anfordern?

Das Protokoll der Hausbegehung ist Teil des Hausgutachtens und kann nach Fertigstellung über den jeweiligen Ombudsmann angefordert werden. Bis zur Fertigstellung kann der Akt in der zuständigen Baukanzlei eingesehen werden.

Schallmessung während des U-Bahn-Betriebs

Eine erste Schallmessung wird sechs Monate nach Eröffnung der neuen Strecken durchgeführt. Dies entspricht den Bestimmungen des eisenbahnrechtlichen Verfahrens und wäre bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ebenso.

Auf Wunsch führen die Wiener Linien gerne freiwillig nach zwölf Monaten eine zweite Messung durch. Anrainerinnen bzw. Eigentümerinnen können die Wiener Linien diesbezüglich jederzeit via Mail oder telefonisch kontaktieren.

Dienstbarkeit und Abgeltung dieser

Alle Eigentümerinnen werden gleich behandelt und bekommen für die Einräumung der Grunddienstbarkeit(en) ein vertragliches Entgelt angeboten. Mit der Bewertung wird ein gerichtlich zertifizierter und international akkreditierte Sachverständiger beauftragt. Ein erfahrener Experte auf dem Gebiet der Bewertung von Rechten für Infrastrukturanlagen, der den jeweiligen Vermögensnachteil nach anerkannten, standardisierten Verfahren ermittelt.

Dieses Entgelt soll den unmittelbar verursachten Vermögensnachteil durch die Dienstbarkeit ausgleichen. Relevante Faktoren sind dabei insbesondere die Fläche, Tiefe und Dauer (z. B. temporär oder dauerhaft) der Nutzung.

Aufgrund der herausragenden Komplexität des Projektes kann es zu einer Verzögerung der generellen Planung kommen. Danach findet die offizielle Übertragung des Projekts an die Wiener Linien statt. Sobald dies erfolgt ist, kann mit dem Versand der benötigten Verträge begonnen werden.

Wirtschaftstreibende

Die gemeinsame U-Bahn-Hilfsaktion der Stadt Wien und der Wirtschaftskammer Wien ermöglicht finanzielle Zuwendungen für Unternehmen, die aufgrund des U-Bahn-Baus von starken Umsatzrückgängen betroffen sind. Die Förderrichtlinien können dem Vernehmen nach überarbeitet werden.

Sobald das Projekt seitens der Stadt Wien zur Realisierung freigegeben wurde, organisieren die Wiener Linien einen Termin für Wirtschaftstreibende an diesem die relevanten Ansprechpartnerlnnen (Wr. Linien, Wirtschaftskammer, Wirtschaftsagentur, u. a.) anwesend sein werden.

Bis dahin können sich Wirtschaftstreibende bei der Wiener Wirtschaftsagentur melden. Die Mitarbeiter sind in das Projekt eingebunden und stehen auch im regelmäßigen Austausch mit den Wiener Linien sowie den zuständigen Dienststellen der Stadt.

Grober Zeitplan

Die Übergabe des Planungsprojektes an die Wiener Linien ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum weiteren U-Bahn-Ausbau. Die Wiener Linien reichen das Projekt in Folge zur Bewilligung ein und sind zuversichtlich, dass die Ausschreibungen für den Rohbau der Stationen innerhalb weniger Monate starten können. Danach kann mit dem Bau begonnen werden.

Zu den ersten Arbeiten gehören u. a. die Umlegung von Einbauten und die Verbesserung der Fundamente, wo erforderlich.

Sobald die oben erwähnten Ausschreibungen abgeschlossen sind, werden seitens der Wiener Linien weiterführende Auskünfte zum Bauzeitplan getätigt werden.

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