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Um eine U-Bahnlinie bauen zu können, benötigen die Wiener Linien eine Bau- und Betriebsbewilligung nach österreichischem Eisenbahnrecht.

Es muss nachgewiesen werden, dass die geplante Bahn dem öffentlichen Interesse dient.

Die ersten Konzessionen erhielten die Wiener Verkehrsbetriebe (Vorgängerbetrieb der Wiener Linien) im Jahr 1968. Sie betrafen die Linie U1 (von Reumannplatz bis Praterstern), die U2 (Umwandlung der unterirdischen Straßenbahnstrecke vom Karlsplatz bis zum Rathaus in eine U-Bahn-Strecke) sowie die U4 (Umstellung der Stadtbahn auf der Wiental- und der Donaukanal-Strecke).

Die Gültigkeit dieser Konzession beträgt über 90 Jahre.

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