Bevor der Bau einer neuen U-Bahnstrecke beginnen kann, müssen Einreichpläne sowie zahlreiche Genehmigungen bei verschiedenen Behörden eingeholt werden; beispielsweise die eisenbahnrechtliche Genehmigung beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.
Erst nach positiven Bescheiden können die Ausschreibungen für die ausführenden Firmen erfolgen.
Auswechslungsplan
Wird im Zuge der Ausführung vom genehmigten Einreichplan abgewichen, ist bei der Baubehörde um eine neuerliche Bewilligung anzusuchen.
Dies geschieht in Form eines Auswechlungsplanes, in dem alle Änderungen darzustellen sind.